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Grundrechtecharta | bpb.de

Grundrechtecharta

Enthält als Interner Link: Europarecht all die Freiheitsrechte, die sich auch im Interner Link: Grundgesetz (GG) finden, ist teilweise aber moderner insofern, als sie etwa Vorschriften zur Humangenetik umfasst, die bei der Verabschiedung des GG nicht bekannt war. Die G. gehört zum Interner Link: Primärrecht der EU. Sie bindet die EU-Institutionen, nicht aber die der Interner Link: Mitgliedstaaten. Ein individuelles Klagerecht ähnlich der Interner Link: Verfassungsbeschwerde existiert für die G. nicht. Sie normiert – wie das GG – keine sozialen Grundrechte (Interner Link: Grundrechte, soziale), erkennt aber – anders als das GG – ein Recht auf unternehmerische Freiheit an.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten