Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Kirchensteuer | bpb.de

Kirchensteuer

Steuer, die durch den Interner Link: Staat von Kirchenmitgliedern als Prozentsatz auf ihre Interner Link: Einkommenssteuer eingezogen und insbesondere an die evangelische und römisch-katholische Kirche weitergeleitet wird. Je nach Bundesland beträgt die K. 8 oder 9 % der Einkommenssteuer.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten