Während größere Interner Link: Städte meist kreisfrei sind, also die Interner Link: Verwaltung und Volksvertretung nur auf der Ebene der Stadt existiert und für diese Entscheidungen treffen kann, werden kleinere Interner Link: Gemeinden zu einem K. zusammengeschlossen. K. müssen auch eine Volksvertretung haben. Sie teilen sich die Aufgaben mit den Gemeinden. K. haben dort Interner Link: Kompetenzen, wo es sinnvoll ist, überörtliche Lösungen zu suchen. Die genaue Kompetenzverteilung und -abgrenzung hängt von den jeweiligen Landesgesetzen ab (➠ Abb. »Gemeinden im Staatsaufbau«).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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