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Normenhierarchie | bpb.de

Normenhierarchie

Bezeichnet das Rangverhältnis von Gesetzen. Innerstaatlich steht das GG an der Spitze der Normenhierarchie, alle unter dem GG stehenden Normen dürfen nicht gegen dessen Bestimmungen verstoßen. So lässt sich auch das Verhältnis anderer Normen zueinander bestimmen. Die Rechtsverordnung steht z. B. unter dem Gesetz und darf diesem nicht widersprechen. Streit gibt es um die Rangfolge zwischen europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht. Siehe Interner Link: Vorrang des Gesetzes

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten