Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Normenkontrolle, abstrakte | bpb.de

Normenkontrolle, abstrakte

Kann von 25 % der Bundestagsabgeordneten, der Bundesregierung oder einer Landesregierung beim Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt werden.

Das BVerfG wird angerufen, um zu prüfen, ob Bundes- oder Landesrecht mit dem Interner Link: Grundgesetz (GG) vereinbar oder verfassungswidrig ist. Die N. gilt als Instrument der Interner Link: Opposition, Voraussetzung ist allerdings eine bestimmte Fraktionsgröße im Interner Link: Bundestag, wenn eine Oppositionspartei sie allein beantragen will.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten