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Richtlinie

Die wichtigen Interner Link: Rechtsakte der EU sind R. und Interner Link: Verordnung. R. gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Interner Link: Mitgliedstaaten erst in nationales Recht überführt werden. Eine R. muss also durch die eigene Gesetzgebung (Interner Link: Gesetzgeber) des Staates umgesetzt werden, wobei den Staaten teilweise ein eigener Gestaltungsspielraum überlassen wird.

Ist umstritten, wie Teile der R. zu verstehen sind, so ist der Interner Link: Europäische Gerichtshof (EuGH) für ihre Interner Link: Auslegung zuständig. Nationales Recht, das auf einer R. beruht, muss durch die (nationalen) Gerichte richtlinienkonform ausgelegt werden, sodass die beabsichtigte Interner Link: Entscheidung der R. entspricht. Innerstaatlich werden weiche Vorgaben oder Soft Law als R. bezeichnet. Sie enthalten dann oft Vorgaben wie z. B. Gesetze auszulegen oder Verfahren zu gestalten sind. In der Form Interner Link: Verwaltungsvorschrift (VV) sind sie für die Verwaltung verbindlich.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten