Interner Link: Straftatbestand, der die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache (Interner Link: Sache, fremde) regelt (§ 303 StGB). Auch die dauerhafte Verunstaltung von einiger Erheblichkeit ist unter Interner Link: Strafe gestellt, z. B. Graffiti. Siehe auch Interner Link: Brandstiftung.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: