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Schwurgericht

Bestimmte Strafkammern bei den Landgerichten (Interner Link: Landgericht (LG)), die über schwerwiegende Tatbestände (z. B. Interner Link: Mord, Interner Link: Totschlag und weitere vorsätzliche Delikte mit Todesfolge) zu entscheiden haben.

Die Schwurgerichtskammern sind immer mit drei Interner Link: Berufsrichtern und zwei Interner Link: Schöffen in der Interner Link: Hauptverhandlung besetzt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten