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Stadtstaaten | bpb.de

Stadtstaaten

3 der 16 deutschen Interner Link: Bundesländer sind S., nämlich Berlin, Hamburg und Bremen. Ihre Existenz als S. lässt sich nur historisch begründen; für Bremen und Hamburg etwa durch die Hanse. Die S. haben auch Landesparlamente, sie heißen in Hamburg und Bremen Bürgerschaft und in Berlin Abgeordnetenhaus. Was in den übrigen Interner Link: Ländern Ministerpräsidenten und Interner Link: Minister genannt wird, heißt in den S. (Erster/Regierender) Interner Link: Bürgermeister und Senatoren. Die Hansestadt Bremen besteht aus 2 Interner Link: Kommunen, nämlich der Interner Link: Stadt Bremen und Bremerhaven. In Hamburg und Berlin gibt es keine eigenständigen Kommunen, sondern nur Bezirke (Interner Link: Bezirke, kommunale).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten