Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Interner Link: Bundesstaat. Als B. werden die Teilstaaten der Bundesrepublik bezeichnet. Insgesamt hat Deutschland 16 B., davon 3 Interner Link: Stadtstaaten. Die B. gelten in der Rechtswissenschaft als Interner Link: Staaten. Daher haben sie eigene Interner Link: Landesverfassungen, die, ähnlich wie das Interner Link: Grundgesetz (GG), die Institutionen des Landes und die Rechte der Menschen normieren, dem Grundgesetz jedoch nicht widersprechen dürfen (Art. 28 GG). Sie haben auch weitere Befugnisse als Interner Link: Gesetzgeber (siehe auch Interner Link: Gesetzgebungskompetenz).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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