Ein Verhalten ist strafbar, wenn es einen gesetzlich geregelten Straftatbestand erfüllt, der Täter sein Handeln und den Erfolg wollte (ausnahmsweise genügt
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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