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Tarifautonomie | bpb.de

Tarifautonomie

In Art. 9 Abs. 3 GG geschütztes Interner Link: Grundrecht der Gewerkschaften und Arbeitgeber (bzw. deren Verbänden), frei von staatlichen Eingriffen Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu schließen. Siehe Interner Link: Tarifvertrag und Interner Link: Arbeitskampf.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten