Für die Interner Link: Kommunen sieht das Interner Link: Grundgesetz (GG) eine spezifische Klageart vor dem Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor, nämlich wenn ihr Recht auf Selbstverwaltung (Interner Link: Selbstverwaltung, kommunale) nach Art. 28 GG durch eine staatliche Maßnahme verletzt wird − das ist die K.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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