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Kontaktbeschränkung

Die K. umfasst das Gebot, nur eine beschränkte Anzahl von Personen zu treffen. Interner Link: Rechtsgrundlage für K. während der Corona-Pandemie war das Interner Link: Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten