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Quorum | bpb.de

Quorum

Als Q. bezeichnet man eine festgelegte Anzahl von Stimmen (in absoluten Zahlen oder in Prozent), welche erreicht werden müssen, um ein Ergebnis zu erzielen. Beispielsweise sehen die Regeln zur Interner Link: Volksgesetzgebung i. d. R. ein Q. vor, das bestimmt, wie viele Wahlberechtigte sich an der Abstimmung beteiligen müssen, damit ein Interner Link: Gesetz als angenommen gilt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten