Laufende Interner Link: Sozialleistungen, die u. a. von den Trägern der Interner Link: Rentenversicherung und Unfallversicherung (Interner Link: Unfallversicherung, gesetzliche) sowie des Interner Link: Sozialen Entschädigungsrechts bei Erfüllung unterschiedlicher tatbestandlicher Voraussetzungen auf Antrag gezahlt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird abhängig von dem mit der R. abgesicherten Risiko zwischen Interner Link: Renten wegen Alters, Interner Link: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Interner Link: Renten wegen Todes unterschieden (§ 33 SGB VI). ➠ Abb. »Die wichtigsten Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung«
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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