🌅 Guten Morgen,
heute ist Internationaler Tag der Informationsfreiheit. Was steckt dahinter?
🤔💡 Informationsfreiheit?
- Informationsfreiheit ist das Recht auf den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. 
- Sie ist im Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert: „Jeder hat das Recht […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ 
- Der ungehinderte Zugang zu Informationen gilt in unserer Wissensgesellschaft als Voraussetzung für demokratische Teilhabe, stellt die Transparenz staatlichen Handelns sicher und verhindert z.B. Korruption. 
🗄️🔍 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- In Deutschland gilt auf Bundesebene seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auf Anfrage müssen Behörden Auskunft geben, z.B. durch Einsicht in Akten, Protokolle interner Beratungen und E-Mails. 
- Die Bundesländer haben eigene IFGs. Städte und Landkreise können unabhängig vom Land über die Anwendung entscheiden und einzelne Behörden von der Auskunftsverpflichtung befreien. 
- Die Einhaltung des IFG kontrollieren die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bund und Ländern. Bürger/-innen können sich z.B. an sie wenden, wenn sie sich in ihrem Recht verletzt sehen. 
🆓📂 Aktuelle Diskussionen
- Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International kritisieren, dass es im IFG zu viele Ausnahmeregelungen gibt, die Herausgabe von Informationen teilweise verweigert wird oder gebührenpflichtig ist. 
- Das soll ein sog. Transparenzgesetz ändern. Ziele: Weniger Ausnahmen, gebührenfreie Anfragen und proaktive Veröffentlichung von Dokumenten/Daten. 
- In einigen Bundesländern gibt es bereits solche Transparenzgesetze. Laut Koalitionsvertrag plant auch die Bundesregierung ein solches Gesetz, allerdings erst zum Ende der Legislaturperiode. 
➡️ Mehr dazu und Unterstützung beim Stellen einer Anfrage bekommst du z.B. beim Projekt „FragDenStaat“: 
 Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2034
Viele Grüße
 Deine bpb Social Media Redaktion