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heute vor 80 Jahren begannen die Nürnberger Prozesse.
📚 Vorbereitung
Schon 1942 wurde in London auf Betreiben mehrerer dort ansässiger Exilregierungen die „Interalliierte Kommission zur Bestrafung von Kriegsverbrechen“ gegründet. Sie sammelte Informationen, um eine juristische Aufarbeitung vorzubereiten.
Zur Vereinheitlichung der Strafverfolgung wurde am 8.8.1945 das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs veröffentlicht. Darin legten die 4 Siegermächte die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen gegen die nationalsozialistischen Verbrechen fest.
Das Statut definiert mehrere Tatbestände, darunter „Verbrechen gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
🏛️ Nürnberger Prozesse
Als Ort für die Prozesse wurde der fast unzerstörte Nürnberger Justizpalast gewählt. Nürnberg besaß zudem symbolische Bedeutung: Hier hatte die NSDAP ihre Reichsparteitage abgehalten und die sog. „Rassengesetze“ verabschiedet.
Auf der Anklagebank saßen 21 von ursprünglich 24 angeklagten ranghohen Vertretern des NS-Regimes. Andere Hauptkriegsverbrecher, darunter Adolf Hitler, hatten bereits Suizid begangen.
Die Richter wurden von den 4 Siegermächten gestellt. Das Gericht wertete Dokumente aus und hörte Zeuginnen und Zeugen an. Wie in jedem rechtsstaatlichen Verfahren üblich bekamen die Angeklagten das Recht, sich zu äußern.
📰 ⚖️ Wirkung
Der Prozess dokumentierte anhand unzähliger Beweise den Holocaust systematisch und öffentlich.
12 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, 3 freigesprochen. Die übrigen Angeklagten erhielten lange oder lebenslange Haftstrafen.
Erstmals wurde der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verhandelt. Die Prozesse legten den Grundstein für den Internationalen Strafgerichtshof.
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