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heute vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
⚖️Urteil
Die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer (CDU) hatte 1951 für ein Verbotsverfahren gestimmt. Am 17.8.1956 erklärte das BVerfG die KPD für verfassungswidrig und verbot sie.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die KPD ca. 85.000 Mitglieder. Von 1949 bis 1953 saß sie im Bundestag. Sie stand der in der DDR regierenden SED nahe.
Das BVerfG bescheinigte der KPD eine ablehnend-kämpferische Haltung gegenüber der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ihr Ziel einer „Diktatur des Proletariats“ sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
📜 🚫 Verbotsverfahren
Den Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Über ein Verbot entscheidet das BVerfG.
Für ein Verbot muss nachgewiesen werden, dass eine Partei „aktiv-kämpferisch“ gegen Verfassung und freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Zudem muss es Anzeichen geben, dass die Partei damit erfolgreich sein könnte.
Verbotsverfahren sind für das BVerfG nicht einfach: Auf der einen Seite muss es die demokratische Grundordnung, auf der anderen Meinungsfreiheit und staatliche Neutralität schützen.
📣 Diskussion
Nach dem KPD-Verbot wurden Parteibüros geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, Zeitungen verboten und das Parteivermögen eingezogen. KPD-Funktionäre wurden verhaftet oder setzten sich in die DDR ab.
Das Verbot gilt bis heute als umstritten. Unter den Nationalsozialisten waren KPD-Anhänger/-innen verfolgt und ermordet worden. Im Kalten Krieg fürchtete die Bundesregierung eine sowjetische Einflussnahme auf die KPD.
Das Verbot wurde nie aufgehoben. 1968 gründete sich die Nachfolgepartei Deutsche Kommunistische Partei (DKP).
➡️ Mehr zu Parteiverboten: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3158
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