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Verbot der KPD 1956 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

17. August 2026

Verbot der KPD 1956 Deine tägliche Dosis Politik

Nach dem KPD-Verbot am 17.8.1956 schließt die Polizei Parteihaus, Redaktionsräume und Verlag der „Sozialistischen Volkszeitung“ in Frankfurt am Main. (© picture-alliance/dpa, Koll)

☕ Guten Morgen,

heute vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

⚖️Urteil

  • Die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer (CDU) hatte 1951 für ein Verbotsverfahren gestimmt. Am 17.8.1956 erklärte das BVerfG die KPD für verfassungswidrig und verbot sie.

  • Zu diesem Zeitpunkt hatte die KPD ca. 85.000 Mitglieder. Von 1949 bis 1953 saß sie im Bundestag. Sie stand der in der DDR regierenden SED nahe.

  • Das BVerfG bescheinigte der KPD eine ablehnend-kämpferische Haltung gegenüber der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ihr Ziel einer „Diktatur des Proletariats“ sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

📜 🚫 Verbotsverfahren

  • Den Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Über ein Verbot entscheidet das BVerfG.

  • Für ein Verbot muss nachgewiesen werden, dass eine Partei „aktiv-kämpferisch“ gegen Verfassung und freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Zudem muss es Anzeichen geben, dass die Partei damit erfolgreich sein könnte.

  • Verbotsverfahren sind für das BVerfG nicht einfach: Auf der einen Seite muss es die demokratische Grundordnung, auf der anderen Meinungsfreiheit und staatliche Neutralität schützen.

📣 Diskussion

  • Nach dem KPD-Verbot wurden Parteibüros geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, Zeitungen verboten und das Parteivermögen eingezogen. KPD-Funktionäre wurden verhaftet oder setzten sich in die DDR ab.

  • Das Verbot gilt bis heute als umstritten. Unter den Nationalsozialisten waren KPD-Anhänger/-innen verfolgt und ermordet worden. Im Kalten Krieg fürchtete die Bundesregierung eine sowjetische Einflussnahme auf die KPD.

  • Das Verbot wurde nie aufgehoben. 1968 gründete sich die Nachfolgepartei Deutsche Kommunistische Partei (DKP).

➡️ Mehr zu Parteiverboten: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3158

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

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