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in der EU gilt eine neue Richtlinie zu „Greenwashing“. Was steckt dahinter?
🇪🇺 📜 Richtlinie
Unternehmen dürfen Umweltaussagen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „natürlich“ nicht mehr ohne Erklärung z.B. auf Verpackungen abbilden.
Begriffe wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ sind verboten, wenn sie nur durch Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden (z.B. Kauf von CO2-Zertifikaten). Auch Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ sind verboten, wenn kein einsehbarer und geprüfter Plan vorliegt.
Es sind nur noch unabhängige oder staatlich zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel erlaubt wie das EU-Biosiegel oder der deutsche Blaue Engel. Erfundene Öko-Siegel sind verboten.
🌳 Greenwashing
„Greenwashing“ bedeutet, dass Unternehmen ihre Produkte als umweltfreundlicher bewerben, als sie tatsächlich sind.
Verbraucher/-innen können dadurch getäuscht und in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden. Wer sich getäuscht fühlt, vertraut womöglich echten Siegeln und Umweltaussagen nicht mehr.
Umweltverbände warnen, dass manche Unternehmen mit Greenwashing Umweltauflagen umgehen. Das behindere den Klima- und Umweltschutz und benachteilige Unternehmen, die die Umwelt tatsächlich schützten.
💬 Diskussion
Laut Handelsverband Deutschland sind von der EU-Richtlinie rund 300 Mio. Produkte betroffen. Die Unternehmen befürchten Rechtsunsicherheit in der Umsetzung der Richtlinie.
Verbraucherschützer/-innen loben die Richtlinie. Verbraucher/-innen könnten fortan besser unterscheiden, welche Produkte wirklich nachhaltig sind.
Für Altbestände gilt in den kommenden 2 Jahren: Sie müssen nicht vernichtet werden. Je nach Einzelfall müssen aber ggf. Aussagen entfernt, überklebt oder korrigiert werden.
➡️ (Wie) kann Wirtschaft wachsen und zugleich die Umwelt geschützt werden? Hier geht’s zur Debatte:
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion