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Entnazifizierung, rechtliche Aufarbeitung und Kontinuitäten in der polizeilichen Arbeit nach 1945 | bpb.de

Entnazifizierung, rechtliche Aufarbeitung und Kontinuitäten in der polizeilichen Arbeit nach 1945

Themenfelder:

Polizei, Staat und Gesellschaft
Menschenrechtsbildung
Historisch-politische Bildung

Stichworte:

Polizei
Nationalsozialismus
Entnazifizierung
Aufarbeitung
Kontinuitäten

Zielgruppe(n):

Polizeischüler*innen
Studierende (Diplom, Bachelor)
Studierende (Master)
Führungskräfte (gehobener, höherer Dienst)
Multiplikator*innen; Dozent*innen
Polizei als "Nebenzielgruppe"

Bildungskontext(e):

Ausbildung (mittlerer Dienst)
Studium (gehobener Dienst)
Studium (höherer Dienst)
Fortbildung
Dienstunterricht/dezentrale Fortbildung/Schulungen

Typus der Planungs-/ Umsetzungshilfe:

Zum Bildungskonzept liegen Bildungsmaterialien in den folgdenden Formen vor:

  • Print
Format/Methodik:

Seminar

Teilnehmerzahl:

10 bis 30

Zeitansatz:

< 1/2 Tag

Bedarf an externen Referent*innen:

Nein

In der Praxis seit:

2013

Inhaltliche Schwerpunktsetzung

Mit dem Ende des Nationalsozialismus bildete sich innerhalb der Polizei der Mythos aus, ihre Mitglieder hätten sich an Recht und Gesetz gehalten und seien unpolitische fachliche Experten gewesen, die nur Befehle befolgt hätten. Das polizeiliche Handeln im Nationalsozialismus wurde damit legitimiert und zugleich verharmlost. Diese Selbstentlastung erhielt Einzug in die öffentliche Meinung, indem sie von ehemaligen Polizisten publizistisch verbreitet wurde.
Das Modul verfolgt zwei Ziele. Erstens thematisiert es die juristische Aufarbeitung der Beteiligung der Polizei an den nationalsozialistischen Verbrechen. Das zweite Ziel besteht darin, die personellen und konzeptionellen Kontinuitäten unter den veränderten Rahmenbedingungen der Demokratie zu erarbeiten.

Kompetenzerwerb/Zielsetzung

Die personellen Kontinuitäten in der Kriminalpolizei und die damit verbundenen strukturellen und konzeptionellen Kontinuitäten in Westdeutschland sollen von den Teilnehmer*innen an ausgewählten Beispielen erfasst werden. Darüber hinaus soll deutlich werden, welche Konsequenzen aus den NS-Verbrechen gezogen wurden und wie juristisch mit ihnen umgegangen wurde.

Ablaufplanung

Insgesamt werden für die Durchführung des Moduls 1,5 Std. benötigt. Zu Beginn gibt es einen Input über die Entnazifizierung sowie die juristische Ahndung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Im Anschluss bilden die Teilnehmer*innen Gruppen und beschäftigen sich entweder mit der Entnazifizierung der Polizei (A) oder den Kontinuitäten in der Kriminalpolizei (B) nach 1945. Nachdem die Gruppen ihre Ergebnisse im Plenum vorgestellt haben, folgt ein Abschlussgespräch über die Frage nach der Kontinuität innerhalb der Polizei.
Eine ausführliche Modulbeschreibung findet sich unter Externer Link: http://www.ns-geschichte-institutionen-menschenrechte.de.

Durchführungshinweise

Das Angebot kann zentral beim Veranstalter oder dezentral beim Nutzer durchgeführt werden. Nach Absprache kann jederzeit ein Termin vereinbart werden. Für die Terminvereinbarung/Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

Dr. Susann Lewerenz
Studienzentrum der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Jean-Dolidier-Weg 75
21039 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 428 131 536
E-Mail: E-Mail Link: susann.lewerenz@bkm.hamburg.de

Ergänzende Hinweise

Die Teilnehmer*innen können sich selbst verpflegen oder Getränke und/oder Mittagessen bestellen. Je nach Wunsch variiert somit der Preis.
Das Modul "Entnazifizierung, rechtliche Aufarbeitung und Kontinuitäten in der polizeilichen Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus" wurde von Andreas Strippel entwickelt und wird als Teil des Moduls "Polizeiliches Handeln in historischer Perspektive: Die Rolle der Polizei in Nationalsozialismus und KZ-System" in Ein- bis Zweitagesseminaren eingesetzt. Dem Modul geht der Besuch der SS-Ausstellung voraus.

Anbietende Person(en) bzw. Organisation(en)

Kontakt:
Dr. Oliver von Wrochem
KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Jean-Dolidier-Weg 75
21039 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 428 131 515
E-Mail: Externer Link: oliver.vonwrochem@bkm.hamburg.de
Internet: Externer Link: http://www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/

Profil

Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme erinnert am Ort des ehemaligen Konzentrationslagers Hamburg-Neuengamme mit fünf Ausstellungen an die über 100.000 Menschen, die im größten Konzentrationslager Nordwestdeutschlands und seinen 86 Außenlagern zwischen 1938 und 1945 inhaftiert waren. Sie entwickelt und koordiniert wissenschaftliche Projekte, pädagogische Programme, Ausstellungen und Publikationsreihen, die sich mit dem Nationalsozialismus, seinen Verbrechen und deren Folgen auseinandersetzen. Sie bietet für ca. 2000 Gruppen jährlich (u.a. Jugendliche und Erwachsene, Multiplikator*innen, Berufsgruppen aus dem In- und Ausland) Führungen, Seminare, Studientage und Tagungen, europäische und internationale Austausche, Begegnungen und Fortbildungen an. Die Gedenkstätte publiziert regelmäßig ihre Bildungsangebote und unterhält zahlreiche Webangebote, darunter Externer Link: www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de (Bereich Bildung).

Polizeibezug/Referenzen

Die Seminare und Fortbildungen für die Arbeit mit Polizeigruppen wurden in dem von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" geförderten Projekt "NS-Geschichte, Institutionen, Menschenrechte" (Externer Link: www.ns-geschichte-institutionen-menschenrechte.de) über mehrere Jahre zwischen 2010 und 2014 entwickelt und evaluiert sowie seither ständig aktualisiert. Die Entwicklung wurde von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet, in dem auch Mitarbeiter*innen der Polizei sowie Expert*innen der historisch-politischen Bildungsarbeit vertreten waren. Bei der Entwicklung und Durchführung kooperiert die KZ-Gedenkstätte Neuengamme eng mit der Akademie der Polizei in Hamburg und tauscht sich darüber hinaus regelmäßig mit anderen Trägern der historisch-politischen Bildung aus.