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Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde im polizeilichen Freiheitsentzug | bpb.de

Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde im polizeilichen Freiheitsentzug

Themenfelder:

Menschenrechtsbildung

Zielgruppe(n):

Polizeischüler*innen
Studierende (Diplom, Bachelor)
Studierende (Master)
Einzeldienst
Geschlossene Einheiten
Führungskräfte (gehobener, höherer Dienst)
Multiplikator*innen; Dozent*innen

Bildungskontext(e):

Ausbildung (mittlerer Dienst)
Studium (gehobener Dienst)
Studium (höherer Dienst)
Fortbildung
Dienstunterricht/dezentrale Fortbildung/Schulungen

Format/Methodik:

Workshop

Teilnehmerzahl:

bis Maximal 22

Zeitansatz:

< 1/2 Tag

Bedarf an externen Referent*innen:

Nein

In der Praxis seit:

2017

Inhaltliche Schwerpunktsetzung

Freiheitsentzug ist ein spezieller Ausschnitt der Polizeitätigkeit, in dem es zu übermäßigen oder unzulässigen Eingriffen in die Rechte des polizeilichen Gegenübers kommen kann.
Die Nationale Stelle hat Kernbereiche und typische Situationen im Zusammenhang mit Freiheitsentzug identifiziert, in denen besonders stark in Rechte eingegriffen wird und die Menschenwürde tangiert ist. Diese Bereiche sollen im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden und im Sinne der Prävention Handlungsalternativen entwickelt werden.

Kompetenzerwerb/Zielsetzung

Das Angebot soll Kenntnisse in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit Freiheitsentzug durch die Polizei vertiefen. Darauf aufbauend sollen Polizeibedienstete dafür sensibilisiert werden, inwiefern Menschenrechte und die Menschenwürde von bestimmten Eingriffen tangiert sein können.
Polizeibedienstete sollen befähigt werden, Entscheidungen im Umgang mit ihrem Gegenüber bewusst vor diesem menschenrechtlichen Hintergrund zu treffen und abzuwägen, welche milderen Maßnahmen zur Anwendung kommen könnten.

Ablaufplanung

Die Workshops werden auf eine Dauer von ca. 2 Stunden angesetzt. Nach einer Einführung in das Thema Menschenrechte und Polizei folgt eine kurze Vorstellung des präventiven Mandats der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und dem menschenrechtlichen Hintergrund der Schaffung der Stelle. Im Folgenden werden verschiedene Fallbeispiele im Zusammenhang mit Menschenrechten und polizeilichem Freiheitsentzug in Kleingruppen bearbeitet und anschließend mit allen Teilnehmer*innen diskutiert.

Durchführungshinweise

Die Durchführung erfolgt durch einen/eine Vertrer*in der Nationalen Stelle.

Ergänzende Hinweise

Bei erhöhtem Bedarf ist auch ein Train the Trainer-Angebot denkbar.

Anbietende Person(en) bzw. Organisation(en)

Kontakt:
Christian Illgner
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
Luisenstraße 7
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 160 222 827
E-Mail: Externer Link: christian.illgner@nationale-stelle.de
Internet: Externer Link: www.nationale-stelle.de

Dr. Sarah Teweleit
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
Luisenstraße 7
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 160 222 825
E-Mail: Externer Link: sarah.teweleit@nationale-stelle.de
Internet: Externer Link: www.nationale-stelle.de

Profil

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Sie wurde auf Grundlage des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, Besuche an Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland durchzuführen und Empfehlungen zu Verbesserungen abzugeben.

Polizeibezug/Referenzen

Die Nationale Stelle besucht seit 2009 Dienststellen der Bundes- und Landespolizei. Im Jahr 2017 lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf dem Thema Freiheitsentzug durch die Polizei. Neben dem Besuch von Polizeidienststellen und speziellen Sammelgewahrsamen im Zusammenhang mit Großereignissen begleitet sie Abschiebungsmaßnahmen der Landes- und Bundespolizei.