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Ausgleichsmandete kann es immer dann geben, wenn Sie einen Direktkandidaten und die Liste einer Partei wählen können.
Das ist zum Beispiel bei der Bundestagswahl so.
Dann passiert manchmal folgendes: 33 Abgeordnete einer Partei kommen durch die Erststimme in das Parlament.
Nach der Ausrechnung der Zweitstimme bekommt die Partei aber eigentlich nur 30 Sitze im Parlament.
Das sind 3 Sitze weniger, als die Partei nach der Erststimme bekommen müsste.
Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: bpb.de/292104
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Priya Linke
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 2 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.
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