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Ausgleichsmandate | bpb.de

Ausgleichsmandate einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Ausgleichsmandate ermöglichen Parteien zusätzliche Abgeordnete in ein Parlament zu schicken. Ausgleichsmandate gleichen die Überhangmandate anderer Parteien aus.

Inhalt

Ausgleichsmandete kann es immer dann geben, wenn Sie einen Direktkandidaten und die Liste einer Partei wählen können.

Das ist zum Beispiel bei der Bundestagswahl so.

Dann passiert manchmal folgendes: 33 Abgeordnete einer Partei kommen durch die Erststimme in das Parlament.

Nach der Ausrechnung der Zweitstimme bekommt die Partei aber eigentlich nur 30 Sitze im Parlament.

Das sind 3 Sitze weniger, als die Partei nach der Erststimme bekommen müsste.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/292104

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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