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Staatsbürger/ Bürger | bpb.de

Staatsbürger/ Bürger einfach POLITIK: Lexikon

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind die Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Sie bilden gemeinsam die Gemeinschaft, die wir Staat nennen.

Inhalt

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind die Bürger und Bürgerinnen des Staates. Man kann auch sagen:
Sie sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die wir Staat nennen.

  • Menschen, die zum Staat Frankreich gehören, sind die französischen Bürger und Bürgerinnen. Es sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Frankreich.

  • Menschen, die zum Staat Deutschland gehören, sind deutsche Bürger und Bürgerinnen. Es sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Deutschland.

Deutsche Bürger und Bürgerinnen sind Menschen, die einen deutschen Personalausweis haben.
Mit dem Personalausweis kann man zeigen: Ich bin deutscher Staatsbürger. Oder: Ich bin deutsche Staatsbürgerin.
Menschen mit einem Personalausweis haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind deutsche Bürger oder Bürgerinnen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Mehr dazu finden Sie unter dem Wort Staatsbürgerschaft.
Die deutschen Bürger und Bürgerinnen sind gemeinsam das deutsche Volk.
Alle Menschen, die in Deutschland leben, sind die deutsche Bevölkerung. Sie haben aber nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft.

Mehr Informationen

  • Bearbeitung Lexikon 2025: Dorothee Meyer, Wolfram Hilpert

  • Redaktion: Wolfram Hilpert

  • Gelesen von Thomas Christes [und/oder] Sandrine Harder, Studio Hannover

  • Produktion: 09.05.2025

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

Lizenzhinweise

Dossier zur Thematik