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Einigungsvertrag | bpb.de

Der Einigungsvertrag (EinigungsV) vom 31. August 1990 regelt sämtliche durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig gewordenen Veränderungen, die mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 in Kraft getreten sind. Dazu gehören unter anderem beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes, die Rechtsangleichung und die Neuordnung der Öffentlichen Verwaltung und des Öffentlichen Vermögens. Nachfolgend der Wortlaut, wie er am 23. September 1990 abschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde.

Einigungsgesetz (© AP)