Als Arbeitsmigration oder auch Erwerbsmigration wird die arbeitsmarktbezogene Zu- oder Abwanderung zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am Zielort bezeichnet.
Im Migrationsrecht wird in der Regel nach unqualifizierten, geringqualifizierten, qualifizierten und hochqualifizierten Arbeitskräften unterschieden. Diese Unterscheidung basiert auf der Art des erworbenen Bildungs- und Berufsabschlusses, zum Teil auch auf der erworbenen Arbeitserfahrung. Mit Blick auf die Migration von qualifizierten Personen spricht man von Fachkräftezuwanderung. Je nach Qualifikation, Beruf und Gehalt bietet das deutsche Gesetz unterschiedliche Aufenthaltstitel, die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt sind.
(Quelle: Jochen Oltmer: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2017, Externer Link: Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Externer Link: Bundesregierung)