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Gastarbeiter/-innen | bpb.de

Gastarbeiter/-innen

Als „Gastarbeiter“ bzw. „Gastarbeiterinnen“ wurden die Arbeitsmigrantinnen und -migranten bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren gezielt Interner Link: nach Deutschland angeworben wurden. Bei dem Begriff handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, nicht um einen amtlichen Begriff. In der Nachkriegszeit erlebte Deutschland einen Wirtschaftsboom. Für das damit einhergehende erhebliche Wachstum des Arbeitsmarktes reichte das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht aus. „Gastarbeiter“ trugen in hohem Maße zum sogenannten Wirtschaftswunder bei. Bilaterale Verträge zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Im Zuge der Öl(preis)krise und steigender Arbeitslosigkeit wurde die Anwerbung 1973 mit dem sogenannten Anwerbestopp beendet. Den Namen „Gastarbeiter“ erhielten die Arbeitsmigrantinnen und -migranten, weil ihr Aufenthalt eigentlich nur vorübergehend sein und sie in ihr Heimatland zurückkehren sollten. Vom Ende der 1950er Jahre bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 14 Millionen Arbeitsmigrantinnen und -migranten nach Deutschland, von denen 11 Millionen wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehrten. Die anderen blieben und holten ihre Familien nach.

(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

Fussnoten