Der Begriff unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bezeichnet Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person geflüchtet sind oder auf der Flucht von diesen getrennt wurden. Im internationalen Kontext findet sich etwa beim UN-Flüchtlingshilfswerk auch die Bezeichnung Unaccompanied and Seperated Children (UASC), teilweise wird auch einfach von unbegleiteten Minderjährigen (Unaccompanied Minors, UAM) gesprochen. Sie gelten als besonders schutzbedürftige Gruppe. Ihr Schutz wird auf internationaler Ebene in der UN-Kinderrechtskonvention garantiert, aber beispielsweise auch in der EU-Aufnahmerichtlinie. In Deutschland kümmern sich die Jugendämter um UMF.
(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Externer Link: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)