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CEFTA (zentraleuropäische Freihandelszone) | bpb.de

CEFTA (zentraleuropäische Freihandelszone)

B. Lippert

Die zentraleurop. Freihandelszone zwischen den 4 sog. Visegrád-Staaten trat am 1.1.1993 in Kraft. Sie wurde um Slowenien (1996), Rumänien (1997), Bulgarien (1999) und Kroatien (2003) erweitert. Aufgrund der EU-Osterweiterung 2004/07 wurde eine Erneuerung der C. notwendig. Das neue mitteleurop. Freihandelsabkommen führt die bilateralen Freihandelsabkommen von derzeit 9 Staaten in ein einziges regionales Freihandelsabkommen zusammen. Die EU ist nicht Vertragspartei, sie unterstützt und begrüßt die C. jedoch im Sinne ihrer Balkan- und Südosteuropapolitik. Vertragsparteien sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro und Serbien sowie Kosovo (im Sinne der Resolution 1244 UN-Sicherheitsrat). Ziel der C. ist die Liberalisierung des regionalen Industriegüterhandels, wodurch auch verstärkt ausländische Direktinvestitionen angezogen werden sollen. Das Abkommen enthält außerdem Bestimmungen zum Wettbewerb, öffentlichen Auftragswesen und zur Konvergenz von Industrie-, Veterinär und Pflanzenschutzvorschriften.

Literatur

  • M. Dangerfield: Subregional Integration and EU Enlargement: Where Next for CEFTA?, in: Journal of Common Market Studies (JCMS), H. 2/2006, S. 305-24.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert

Siehe auch:

Fussnoten

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