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Europa der Bürger | bpb.de

Europa der Bürger

A. Möller

Das E. ist ein europapolitisches Leitbild, das die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten in das Zentrum der Gemeinschaftspolitik stellt. Das Konzept wurde von Jean Monnet, einem der Gründerväter der EG, folgendermaßen beschrieben: »Wir einigen keine Staaten, wir bringen Menschen einander näher.« Im Zentrum des europ. Einigungsprozesses soll demnach das Wohl der Bürger Europas stehen. Die europ. Einigung soll für und mit den Unionsbürgern gestaltet werden. Obwohl es einen Grundgedanken der europ. Integration widerspiegelt, ist das E. heute noch unterentwickelt. Europapolitiker müssen sich deshalb schon seit Langem mit Kritik auseinandersetzen: Europapolitik sei bürgerfern, bediene vorrangig die Interessen gut organisierter Lobbyisten und mächtiger Regierungen und habe wenig mit der Lebenswelt der Bürger zu tun. Viel tiefer greift aber die Kritik an den schwach ausgeprägten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger bei der Gestaltung der europ. Politik. Lediglich in den Wahlen zum Europäischen Parlament, die seit 1979 alle 5 Jahre stattfinden, habe der Unionsbürger Gelegenheit, seiner Stimme Gehör zu verschaffen. Das Parlament habe aber noch nicht dieselben Rechte wie die Parlamente in den Mitgliedsländern. Vielen Bürgern sei außerdem nicht klar, welche Aufgaben das Europäische Parlament hat, welche Positionen die Kandidaten zu bestimmten Fragen vertreten und welche konkreten Auswirkungen ihre Stimmenabgabe hat. Das supranationale Gebilde EU sei komplex und neuartig, was die Mitgestaltung für den Bürger erschwere. Die EU und ihre Mitglieder haben sich dieser Kritik seit den 1990er-Jahren zunehmend gestellt. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht (1993) wurden Rechte und Pflichten für Europas Bürger vertraglich festgeschrieben. Die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments wurden schrittweise erweitert. Im Verfassungsprozess, der in den Vertrag von Lissabon (2009) mündete, wurden die Rechte der Bürger weiter gestärkt. So wurde z. B. die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich und das Instrument einer europ. Bürgerinitiative geschaffen. V. a. aber mit den negativen Referenden zum EU-Verfassungsentwurf im Jahr 2005 rückte der Bürger wieder stärker ins Zentrum der Europapolitik. Den Politikern in Europa wurde mehr als je zuvor klar, dass sie Europa nicht ohne die Bürger, und schon gar nicht gegen die Bürger bauen können. In den letzten Jahren wurde daher intensiv darüber diskutiert, wie man den Bürgern die EU als Zukunftsprojekt wieder näher bringen kann. Durch zahlreiche Programme und Projekte soll das Wissen über die EU und die Bereitschaft der Bürger, sich europapolitisch zu engagieren (z. B. durch Konsultationsprozesse), erweitert bzw. gesteigert werden.

Literatur

  • L. Aderhold/R. Scholz: Europa der Bürger, Köln 2002.

  • J. Nielsen-Sikura: Europa der Bürger? Anspruch und Wirklichkeit der europäischen Einigung – eine Spurensuche, Stuttgart 2009.

  • Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14.4.2014 über das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« für den Zeitraum 2014–2020, Brüssel 2014.

Europa der Bürger

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller

Siehe auch:

Fussnoten