Europäische Arbeitsbehörde
Die E. (engl. European Labour Authority, ELA) wurde 2019 durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU als eine europ. Agentur gegründet. Sie nahm ihre Arbeit in Brüssel auf; finaler Sitz ist Bratislava, Slowakei. Grundgedanke der Agentur ist, die Arbeitnehmermobilität im europ. Kontext zu unterstützen. Der damalige Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker begründete dies in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 vor dem Europaparlament so: »Es erscheint absurd, dass eine Bankenaufsichtsbehörde darüber wacht, ob Bankenstandards eingehalten werden, dass es aber keine gemeinsame Arbeitsbehörde gibt, die für Fairness innerhalb des Binnenmarkts sorgt«.Die Arbeitsbehörde hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Bürger und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten auf dem EU-Arbeitsmarkt und im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu informieren. Dabei koordiniert sie auch das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (Eures)
- die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung von EU-Recht zu erleichtern, etwa beim Kampf gegen Schwarzarbeit
- bei grenzüberschreitenden Konflikten zwischen einzelnen Staaten zu vermitteln
- Arbeitsmarktanalysen zu erstellen.
Literatur
- Verordnung EU 2019/1149 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1149&from=EN
- Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde: https://ela.europa.eu/index.html
- Fragen und Antworten der EU-Kommission zur Europäischen Arbeitsbehörde: https://europa.eu/rapid/press-release_QANDA-19-6056_de.htm
- Europäisches Jobportal Eures: https://ec.europa.eu/eures/public/homepage
Siehe auch:
Binnenmarkt
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Sartoros