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Führungszeugnis | bpb.de

Führungszeugnis

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon F grau (© Stefan Eling)

Was ist ein Führungszeugnis?

Dieses Zeugnis hat mit Schule nichts zu tun. In einem "Führungszeugnis" wird vermerkt, wenn jemand von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt wurde oder Vorstrafen vorliegen. Wenn jemand zum Beispiel eine Bewährungsstrafe bekommen hat, bei der er sich jede Woche bei der Polizei oder einem Bewährungshelfer melden muss, ist das im Führungszeugnis vermerkt. Bestimmte geringfügige Verurteilungen, die zum Beispiel im Rahmen des Jugendstrafrechts erfolgen, erscheinen aber nicht im Führungszeugnis. Das Führungszeugnis beantragt man im Bürgeramt seiner Stadt.

Manchmal braucht man ein Führungszeugnis

Manchmal muss jemand ein Führungszeugnis vorlegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man Beamter, also Staatsdiener, werden möchte. Auch wer sich auf eine Stelle bewirbt, wo er oder sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Damit will man Kinder und Jugendliche besonders schützen. Mit dem Führungszeugnis kann man nachweisen, dass man noch nicht verurteilt wurde.

Bundeszentralregister

Die Informationen über Strafen oder andere Vorgänge werden beim Bundesamt für Justiz in einem "Bundeszentralregister" geführt. Von dort kommen dann auch die Informationen im Führungszeugnis.

Erziehungsregister

Beim Bundeszentralregister wird auch ein sogenanntes Erziehungsregister geführt. Darin stehen alle Entscheidungen der Jugend- und Vormundschaftsgerichte, die nichts mit Strafe zu tun haben. Wenn beispielsweise ein Jugendlicher in eine Pflegefamilie kommt, wird das dort vermerkt.

Daten werden wieder gelöscht

Für die Eintragungen in das Zentralregister gilt: Sie werden nach einem gewissen Zeitraum, der zwischen 5 und 20 Jahren liegt, wieder gelöscht. Wann die Daten gelöscht werden, hängt von der Höhe und Art der Strafe ab. Beim Erziehungsregister werden alle Einträge gelöscht, sobald die Person 24 Jahre alt ist.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten