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Kontaktsperre | bpb.de

Kontaktsperre

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K grau (© Stefan Eling)

Strenges Verbot

In der Corona-Pandemie hört man oft das Wort „Kontaktsperre“. Ursprünglich kommt der Begriff aus der Rechtssprache. Gefangenen kann im Gefängnis der Kontakt zu anderen Menschen oder sogar zu ihrem Anwalt verboten werden, wenn eine terroristische Gefahr droht. In der Corona-Pandemie spricht man von "Kontaktsperre", wenn es um das Verbot geht, andere Menschen zu besuchen, weil sie gesundheitlich besonders gefährdet sind. In Zeiten hoher Ansteckungsgefahren hat der Staat beispielsweise verboten, Bewohner/innen in Seniorenheimen zu besuchen. Weil die Folgen dieser Kontaktsperre für die Menschen besonders schwerwiegend waren, wurde nach anderen Wegen gesucht, um eine gesundheitliche Gefährdung möglichst auszuschließen.
Hier kannst du nachlesen, wie die Externer Link: Regeln, die wir in der Coronakrise beachten müssen, genau lauten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten