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Organspende | bpb.de

Organspende

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon O grün (© Stefan Eling)

Was ist eine Organspende?

Wenn man von Organspende spricht, meint man damit zumeist, dass menschliche Organe nach dem Tod eines Menschen entnommen und einem anderen Menschen eingepflanzt werden. Fachleute sprechen dabei von „Transplantation“.Bei Organspenden müssen strenge gesetzliche Regeln beachtet werden. Einige Organe können auch von lebenden Menschen gespendet werden.

Organspende nach dem Tod eines Menschen

Ein Organ darf einem gestorbenen Menschen erst dann entnommen werden, wenn feststeht, dass der Mensch auch wirklich tot ist. Dies ist der Fall, wenn der Hirntod eindeutig festgestellt wurde. Bevor der Hirntod festgestellt wurde, tun die Ärzte alles, um das Leben eines Menschen zu retten.

Großer Bedarf an Organspenden

Viele tausend Menschen in Deutschland sind erkrankt, weil eigene Organe nicht mehr funktionieren. Sie müssen oft langwierige Behandlungen ertragen, um weiterleben zu können. Ihre letzte Hoffnung ist oft eine Organspende. Viele Kranke müssen sehr lange warten, bis sie ein Organ erhalten, denn es gibt nicht genug Organspenden für eine Transplantation. Nicht selten sterben die Kranken in dieser Wartezeit.

Rechtliche Regelung für Organspender

Jeder Mensch hat das Recht selbst zu bestimmen, ob er nach seinem Tod ein oder mehrere Organe spenden möchte. Menschen, die Organe spenden wollen, müssen das schriftlich oder mündlich erklären. Deswegen ist es für Organspender wichtig, dass sie einen Organspendeausweis bei sich tragen und auch mit ihrer Familie darüber sprechen, dass sie Organspender sein wollen. Jeder kann Organspender sein, das Alter spielt keine Rolle.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten