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Politische Stiftungen | bpb.de

Politische Stiftungen

Norbert Lepszy

Historische Entwicklung und Struktur

Als politische Stiftungen gelten in D derzeit sechs Organisationen, die den im → Interner Link: Bundestag vertretenen → Interner Link: Parteien nahe stehen: die → Interner Link: SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die → Interner Link: CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die → Interner Link: CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), die → Interner Link: FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNS), die den → Interner Link: Bündnis 90/Die Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) und die der Linken nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS). Bei anhaltendem Verbleib der Alternative für Deutschland (AfD) im Bundestag und in den Landtagen könnte eine bereits ins Auge gefasste AfD-nahe Stiftung (Erasmus-Stiftung oder Gustav-Stresemann-Stiftung?) hinzukommen.

Älteste dieser sechs politischen Stiftungen ist die Friedrich-Ebert-Stiftung. Sie wurde bereits im Todesjahr des ersten deutschen Reichspräsidenten F. Ebert 1925 aus den Mitteln des Nachlasses des sozialdemokratischen Politikers gegründet und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wieder ins Leben gerufen. Diesem Vorbild folgend wurde 1958 die Friedrich-Naumann-Stiftung gegründet. Die Gründung der Konrad-Adenauer-Stiftung folgte 1964, die der Hanns-Seidel-Stiftung 1967. 1996 wurde die Heinrich-Böll-Stiftung gegründet, 2000 die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Bei allen Stiftungen steht ein Vorstand als Führungsgremium an der Spitze der Organisation. Gewählt werden diese Vorstände von den Mitgliederversammlungen. Die Gesamtzahl der Vereinsmitglieder bewegt sich je nach Satzung zwischen ca. 40 und 100. Repräsentant der Stiftung nach außen ist der aus diesem Kreis gewählte – in der Regel ehrenamtliche – Vorsitzende. Die laufenden Geschäfte werden – unterschiedlich – jeweils geführt von einem Generalsekretär, Hauptgeschäftsführer oder auch einem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Diesen Führungsorganen der Stiftungen zur Seite steht in der Regel ein beratendes Kuratorium oder Beirat.

All diese Gremien sind in ihrer Zusammensetzung sehr stark durch Mitglieder der der jeweiligen Stiftung nahestehenden Partei geprägt. → Interner Link: Abgeordnete, amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder sowie Parteifunktionäre bestimmen alle Organe. Politiker, die führende Ämter in einer Partei wahrnehmen, dürfen jedoch nicht vergleichbare Funktionen in der Stiftung ausüben.

Politische Stiftungen und Parteien

Die politischen Stiftungen orientieren sich in ihrer Arbeit an den Grundwerten der ihnen nahestehenden politischen → Interner Link: Parteien; dies wird in der Öffentlichkeit auch als selbstverständlich und legitim empfunden. Auch das → Interner Link: Bundesverfassungsgericht hat 1986 in seinem Urteil zur öffentlichen Finanzierung der politischen Stiftungen diesen Grundsatz bestätigt, gleichzeitig aber die satzungsmäßige und organisatorische Unabhängigkeit der Stiftungen betont. Sie dürfen nicht direkt für die ihnen nahestehenden Parteien tätig werden, ihre Bildungsarbeit muss allen Bürgern offenstehen, ihre wissenschaftlichen Publikationen und Einrichtungen (Bibliotheken) müssen grundsätzlich allen Interessierten zugänglich sein. So ist das Verhältnis von Stiftungen und Parteien von zwei gegensätzlichen Elementen gekennzeichnet: durch Nähe einerseits und Unabhängigkeit andererseits.

Gleichwohl wird immer wieder der Vorwurf einer weiteren, schwer durchschaubaren → Interner Link: Parteienfinanzierung erhoben, häufig verbunden mit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Stiftungsarbeit in einem gesonderten Stiftungsgesetz. Bis jetzt liegt die gesetzliche Grundlage der Arbeit der politischen Stiftungen lediglich in der Verabschiedung der jeweiligen Haushaltsgesetze. In einer „Gemeinsamen Erklärung“ zu ihrem Selbstverständnis allgemein und insbesondere zur staatlichen Finanzierung und deren Transparenz legten die politischen Stiftungen 1998 die Grundsätze ihrer Arbeit dar.

Aufgaben und Arbeit der politischen Stiftungen

In ähnlicher Weise und Struktur haben alle sechs Stiftungen in ihren Satzungen ihre Aufgabengebiete und Tätigkeitsfelder auf nationaler wie internationaler Ebene festgelegt. Sie umfassen in D grundsätzlich die drei Bereiche der politischen Bildungsarbeit, der Studienförderung sowie der wissenschaftlichen Forschung und Beratung und darüber hinaus international die Entwicklungszusammenarbeit in Ländern der Dritten Welt sowie Aktivitäten im sonstigen Ausland. Die beiden großen Stiftungen beschäftigten 2017 im In- und Ausland etwa 670 (FES) beziehungsweise 660 (KAS) Mitarbeiter, die vier kleineren (HSS, FNS, HBS, RLS) jeweils etwa 200 bis 250.

Politische Bildungsarbeit

Zentraler Bereich der Inlandstätigkeit und Ausgangspunkt der politischen Stiftungsarbeit insgesamt aller politischen Stiftungen ist die politische Bildungsarbeit. Konzeptionell gibt es hierbei unter den Stiftungen kaum Unterschiede. Alle Einrichtungen sehen so z. B. in ihren jeweiligen Jahresberichten ihre Aufgabe in der „Stärkung der Bürgerverantwortung zur Gestaltung der Zukunft“, in der „Befähigung und Weckung der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung in der Demokratie“ und in Beiträgen zur → Interner Link: politischen Kultur in einer „komplizierter werdenden Welt“ (FES-Jahresbericht 1990). Durch diese politische Bildungsarbeit soll „der Anreiz und die Befähigung für eine politische Beteiligung erhöht und durch die Vermittlung eines realistischen Wissens das Interesse an Politik auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene erhöht werden“ (HSS-Jahresbericht 1988). Die Seminare und sonstigen Veranstaltungen sollen „politische Fertigkeiten und Sicherheit im öffentlichen Handeln“ (FNS-Jahresbericht 1990) und „objektive Information über Faktoren und Funktionszusammenhänge politischer Prozesse“ (KAS-Jahresbericht 1988) vermitteln.

Die Veranstaltungsformen der Stiftungen reichen dabei von Eintages-, Wochenend- oder einwöchigen Seminaren – teilweise auch in eigenen Bildungseinrichtungen – über Vorträge, Konferenzen, Tagungen, Kolloquien und Gesprächskreise bis hin zur Publikation von Zeitschriften und Büchern. So erreichte z. B. die Konrad-Adenauer-Stiftung im Jahre 2017 in ca. 1600 Veranstaltungen, Seminaren und Tagungen der verschiedensten Art über 100.000 interessierte Teilnehmer an über 400 Orten in der politischen Bildungsarbeit.

Studienförderung

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Inlandsarbeit der sechs politischen Stiftungen ist die Studienförderung, die nach den gleichen Richtlinien zu verfahren haben wie andere Begabtenförderungswerke. Die Stiftungen unterstützen dabei grundsätzlich alle Bereiche des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowohl Studierende als auch Postgraduierte, einschließlich der immer wichtiger werdenden Förderung ausländischer Studenten. Sie verfolgen damit im Wesentlichen zwei Ziele: zum einen „die Förderung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses, der bereit ist, kritisch und konstruktiv an der Ausgestaltung unseres Rechts- und Sozialstaates mitzuwirken“ (HSS-Jahresbericht 1989), zum anderen – und das gilt für die Stipendiaten aus Entwicklungsländern – soll die Studienförderung dazu führen, dass die Studenten „nach Abschluss ihres Studiums eine politische Führungsposition oder eine verantwortliche Tätigkeit in der Wirtschaft, der Lehre, der Forschung oder der Verwaltung in ihrer Heimat übernehmen“ (FES-Jahresbericht 1975).

Über die Aufnahme in die Studienförderung entscheiden jeweils eigens hierfür eingerichtete Auswahlausschüsse der Stiftungen. Neben der finanziellen Förderung stehen so genannte ideelle Maßnahmen im Vordergrund der Betreuung der Stipendiaten. Dabei handelt es sich in erster Linie um studienbegleitende Seminar- und Beratungsangebote. Insgesamt werden so z. B. von den beiden großen Stiftungen jeweils etwa 3000 (FES) bis 3400 (KAS) Studierende gefördert. Davon sind jeweils etwa 10 bis 15 % deutsche Graduierte und ausländische Stipendiaten. Entsprechend fördern die vier kleineren Stiftungen ca. 1200 Studierende.

Forschungs- und Beratungstätigkeit

Ein weiteres Arbeitsgebiet der politischen Stiftungen bildet die politik- und sozialwissenschaftliche Forschung und Beratung. In allen Stiftungen werden Studien aus den unterschiedlichsten Politikbereichen erstellt, teilweise auch in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen. Zudem werden wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben oder gefördert und wie die meisten der eigenen Untersuchungen auch publiziert. Von diesen Abteilungen der Stiftungen werden zahlreiche Gesprächskreise, Tagungen, wissenschaftliche Symposien, Fachkonferenzen, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt.

Darüber hinaus unterhalten die Stiftungen eigene Archive, in denen auch historische Forschung geleistet wird, Bibliotheken und Dokumentationsstellen. So unterhält die Friedrich-Ebert-Stiftung ein umfangreiches „Archiv der sozialen Demokratie“ sowie eine umfassende Bibliothek zur Geschichte der Arbeiterbewegung, die Konrad-Adenauer-Stiftung ein entsprechendes „Archiv für christlich-demokratische Politik“.

Internationale Arbeit

Die internationale Arbeit der Stiftungen umfasst schwerpunktmäßig ihr Engagement in Ländern der Dritten Welt, schließt aber auch die Präsenz der Stiftungen in Europa und in Übersee mit ein. Die Projekte der politischen Stiftungen werden grundsätzlich in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchgeführt. Dies können politische Parteien, → Interner Link: Gewerkschaften und Landarbeiterorganisationen, Unternehmervereinigungen, Jugend- und Frauenverbände, Bauernverbände, Genossenschaftsverbände und andere Selbsthilfeorganisationen sein. Daneben spielt die Zusammenarbeit mit gesellschaftspolitisch relevanten Institutionen eine große Rolle, wie private und öffentliche Einrichtungen der sozialwissenschaftlichen Forschung, Einrichtungen der Erwachsenenbildung einschließlich Ausbildungs- und Forschungsstätten im Medienbereich oder auch Sozialarbeiterschulen und Sozialarbeitervereinigungen.

In ihrer gesellschaftspolitischen Arbeit können die politischen Stiftungen durch Förderung und Unterstützung einzelner Gruppierungen und politischer Strömungen teilweise Aktivitäten entfalten, die offiziellen staatlichen Institutionen (wie etwa den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik) nur schwer möglich sind. So sind unter Umständen auch Spannungen und Konflikte nicht auszuschließen. In den 70er- und 80er-Jahren engagierten sich die Stiftungen insbesondere in der Förderung und im Aufbau der → Interner Link: Demokratie in Lateinamerika, ebenfalls in den südeuropäischen Ländern im Vorfeld der Süd-Erweiterung der EU. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus lag ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit im Aufbau demokratischer Institutionen und der Förderung von Strukturen der sozialen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel-, Ost- und Südost-Europas, aber auch in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Derzeit liegt ein besonderes Betätigungsfeld der Stiftungen im Aufbau demokratischer Strukturen und Institutionen in der islamischen/arabischen Welt. Die beiden großen Stiftungen unterhielten 2017 jeweils knapp über 100 Auslandsbüros, die vier kleineren jeweils etwa 40 bis 60.

Finanzierung

Der Gesamthaushalt der sechs politischen Stiftungen belief sich im Haushaltsjahr 2017 auf rund 612 Mio. €. Dabei entfielen auf die Friedrich-Ebert-Stiftung 173 Mio. €, die Konrad-Adenauer-Stiftung rund 182 Mio. €, die Friedrich-Naumann-Stiftung 66 Mio. €, die Hanns-Seidel-Stiftung 66 Mio. €, auf die Heinrich-Böll-Stiftung 64 Mio. € und auf die Rosa-Luxemburg-Stiftung 61 Mio. €. Alle Stiftungen geben etwa die Hälfte ihres Etats für ihre Auslandsarbeit aus.

Die Haushalte der politischen Stiftungen werden nahezu vollständig aus öffentlichen Haushalten finanziert, wobei bei den staatlichen Mitteln die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt mit über 90 % die herausragende Rolle spielen. Sie unterliegen damit der öffentlichen Kontrolle durch das Parlament und vor allem des Bundesrechnungshofes. Die Eigenmittel aus Spenden und Eigenkapital machen bei allen Stiftungen nur einen verschwindend kleinen Betrag aus.

Der bei weitem größte Teil der übrigen öffentlichen Finanzmittel fließt den Stiftungen für deren entwicklungspolitische Arbeit aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu. Die Mittel für die Studienförderung erhalten die Stiftungen im Rahmen der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Stipendien für die ausländischen Studierenden stammen hingegen aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes. Die politische Bildungsarbeit sowie weitere allgemeine Tätigkeiten einschließlich der Forschungsarbeiten der Stiftungen werden aus den sog. „Globalmitteln“ des Bundesinnenministeriums finanziert. Weitere Beträge kommen aus dem Auswärtigen Amt. Die → Interner Link: Bundesländer und einige Kommunen erteilen Zuschüsse insbesondere für die Bildungsarbeit und auch als Sondermittel für Einzelprojekte.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Norbert Lepszy

Fussnoten