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Ehe | bpb.de

Ehe

Nach islam. Rechtsauffassung ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Mann und Frau, der beiden Seiten gegenseitige Rechte und Pflichten auferlegt. Diese Rechte und Pflichten sind in Grundzügen im islam. Interner Link: Recht geregelt und beinhalten eine ungleiche Rechtsstellung, welche neben gesellschaftlichen Vorstellungen auch auf dem koran. Menschenbild (Interner Link: Geschlecht) basiert. Der Mann ist verpflichtet, der Frau einen Brautpreis zu bezahlen sowie diese mitsamt den gemeinsamen Kindern mit Wohnung und Unterhalt zu versorgen. Im Gegenzug schuldet die Frau ihrem Mann Gehorsam und die Erfüllung ihrer ehelichen Pflichten. Die genauen Bestimmungen werden in einem Hochzeitsvertrag geregelt, wobei die einzelnen Interner Link: Rechtsschulen unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit verschiedener Vertragsbedingungen, etwa die Auflösung der E. durch die Frau (Interner Link: Scheidung) betreffend, vertreten. (Interner Link: Familie)

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten