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Moral | bpb.de

Moral

im Sinne von sittlichem Handeln, in der islam. Normativität (Interner Link: Scharia) als Ergänzung, nicht als Gegensatz zur äußerlichen Befolgung der Gesetze verstanden. Sie äußert sich vorrangig in der Verantwortung gegenüber Gott in einem inneren Bereich (Gewissen, forum internum), welcher jenseits des von der islam. Gerichtsbarkeit (Interner Link: Kadi) erfassbaren äußeren Bereichs des Augenscheins liegt und daher von Gerichten nicht beurteilt werden kann. Der ganzheitliche Charakter wird etwa in der fünfstufigen religiös-­rechtlichen Bewertung von Handlungen deutlich, die von notwendigen, empfehlenswerten, erlaubten zu verwerflichen und verbotenen Handlungen reicht.

Literatur: Johansen, B.: «Die sündige, gesunde Amme. Moral und gesetzliche Bestimmung (ḥukm) im islamischen Recht», Welt des Islam 28 (1988), 264 – 282.

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten