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Anwaltshonorar | bpb.de

Anwaltshonorar

Wurde keine besondere Vereinbarung getroffen, so bestimmt sich das Honorar nach dem Gesetz; Grundlage ist seit 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und sind Mindestgebühren.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten