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Arbeitnehmer | bpb.de

Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil).

abhängig Beschäftigter in einem Unternehmen als Arbeiter, Angestellter, Auszubildender, Heimarbeiter. Nicht als Arbeitnehmer gelten Beamte und Selbstständige. Der Arbeitnehmer schließt mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab, der ihn zur Dienstleistung für das Unternehmen verpflichtet. Er muss seiner Arbeitspflicht bzw. Dienstpflicht nachkommen, den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten, Betriebsgeheimnisse wahren und darf nicht in Wettbewerb zu seinem Unternehmen treten (Wettbewerbsverbot). Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung (Lohn, Gehalt), Urlaub und Fürsorge des Arbeitgebers. Im Prinzip muss der Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tragen (Arbeitnehmeranteil).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten