Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch andere Personen. Mitversicherte Personen sind: der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden, Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das Kfz mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, so kann dieser über den Zentralruf der Autoversicherer bundesweit erfragt werden. Telefon: 0800 2502600.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.