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Kapitalgesellschaft | bpb.de

Kapitalgesellschaft juristische Personen

Oberbegriff für Unternehmensformen, bei denen die Kapitalbeschaffung im Vordergrund steht (Gegenteil: Personengesellschaften). Die bekanntesten sind die Interner Link: Aktiengesellschaft (siehe dort) und die Interner Link: GmbH ( siehe dort) . Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die damit eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und somit auch selbstständig steuerpflichtig sind, z. B. Interner Link: Körperschaftsteuer entrichten. Die Haftung ist auf die Einlagen der Gesellschafter bzw. Aktionäre beschränkt (Grundkapital, Stammkapital), Geschäftsführer bzw. Vorstand müssen nicht Gesellschafter oder Aktionär sein.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten