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Kaution | bpb.de

Kaution Sicherheitsleistung.

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff bedeutet Sicherheitsleistung. Die Kaution bei der Miete muss bei Abschluss des Mietvertrags festgelegt sein; sie sichert Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Mietzahlung, Schadensersatz wegen Beschädigung der gemieteten Sache oder Schönheitsreparaturen. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsnettomiete betragen. Der Betrag ist auf einem gesonderten Konto bei einer Bank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist bei üblichem Zinssatz anzulegen. Spätestens sechs Monate nach Mietende ist sie mit dem vormaligen Mieter abzurechnen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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