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leitender Angestellter

nach dem Betriebsverfassungsgesetz Arbeitnehmer, die selbstständig Beschäftigte einstellen und entlassen dürfen, Generalvollmacht oder Prokura haben und im Wesentlichen eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben wahrnehmen; sie dürfen bei der Betriebsratswahl nicht wählen und nicht gewählt werden. Ein leitender Angestellter übernimmt also unternehmensleitende oder betriebsleitende Aufgaben (gehört also zur Leitungsebene bzw. zum Management) und erhält ein regelmäßiges Jahresgrundeinkommen, meist zuzüglich gewinnabhängige Vergütungsbestandteile wie Prämien, Tantiemen oder Bonuszahlungen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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