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Tilgung | bpb.de

Tilgung (Tilgungsraten), Tilgungsplan, (Tilgungssatz), Tilgungsaussetzung

die Rückzahlung einer Geldschuld (Verbindlichkeit) entweder in einem einzigen Betrag (nach Ablauf der vertragsmäßig vorgesehenen Frist bzw. Laufzeit oder nach Kündigung) oder in Teilbeträgen. Eine langfristige Tilgung heißt Amortisation. Die Teilbeträge (Tilgungsraten) sind meist in einem Tilgungsplan festgelegt, wobei die Raten meist als Prozentsatz der Geldschuld (z. B. Darlehenssumme) angegeben (Tilgungssatz) und dann in meist jährlich oder vierteljährlich zu zahlende Geldbeträge umgerechnet werden. Die regelmäßigen Tilgungs- und Zinszahlungen ergeben den Schuldendienst.

Standardmäßig ist eine Baufinanzierung mit mindestens 1 % Tilgungsbeitrag zu versehen. Darüber hinaus kann jedoch auch eine höhere Tilgung oder eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Bei einer Tilgung von 1 % pro Jahr ergibt sich eine Darlehenslaufzeit von rund 30 Jahren, bei 2 % Tilgung von rund 20 Jahren. Unter Tilgungsaussetzung versteht man die Bereitschaft der Bank, die Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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