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Gewerkschaft | bpb.de

Gewerkschaft

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Gewerkschaft

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.

Die Gewerkschaft vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Die Gewerkschaft verhandelt zum Beispiel mit den Arbeitgebern. Dabei kann es zum Beispiel um den Lohn gehen, um die Urlaubstage, die Pausen oder Fortbildungen.

Eine Gewerkschaft kann auch zum Streik aufrufen. Der Streik soll dabei helfen, Forderungen durchzusetzen. Eine Forderung kann zum Beispiel ein höherer Lohn sein. Bei einem Streik arbeiten die Menschen für eine bestimmte Zeit nicht.

Die Gewerkschaft kann auch bei größeren Problemen auf der Arbeit helfen.
Sie berät die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder vermittelt einen Rechtsanwalt.

Und Gewerkschaften machen auch Politik. Sie mischen sich ein.
Sie fordern zum Beispiel Interner Link: Gesetze zum Arbeitsschutz und einen höheren Mindestlohn.

Viele Gewerkschaften in Interner Link: Deutschland haben sich zusammengeschlossen: Der Zusammenschluss heißt Deutscher Gewerkschaftsbund. Die Abkürzung dafür ist DGB. Der DGB hat etwa 6 Millionen Mitglieder. Außerdem gibt es noch viele andere, kleinere Gewerkschaften.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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