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Rechtsstaat | bpb.de

Rechtsstaat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Sonstige Paragraph grün (© Stefan Eling)

Der Staat muss die Gesetze beachten

"Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht unter anderem, dass für alle Menschen die gleichen Rechte gelten. Außerdem darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung oder seines Glaubens, wegen seiner Herkunft, seiner Religion oder Sprache benachteiligt werden. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. In Deutschland überprüfen Interner Link: Gerichte, ob der Staat die Gesetze einhält und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt.

Der Gegensatz des Rechtsstaates

Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort hält sich der Staat an keinerlei Verfassung oder Grundgesetz. Dort haben die Menschen nicht die Möglichkeit, für ihr Recht vor Gericht zu kämpfen. In einem Polizeistaat oder einer Diktatur bestimmen die Machthaber, was gilt. Recht und Gerechtigkeit sind keine Grundsätze, die in Diktaturen gelten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten