Kreis
K. bezeichnet in DEU eine Einheit der öffentlichen Verwaltung auf der unteren und mittleren Ebene, die als Gebietskörperschaft z. T. Selbstverwaltungsaufgaben erfüllt und mit dem Kreistag über eine eigene politische Vertretung verfügt.Zu unterscheiden sind Land-K., die mehrere Gemeinden umfassen, und Stadt-K., die aus nur einer (auch: kreisfreien) Stadt bestehen.
Siehe auch:
Verwaltung
Gemeinde
Kommune
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.