[franz.] K. bezeichnet 1) die unterste staatliche Verwaltungseinheit, die als Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) mit Selbstverwaltungsaufgaben betraut ist.
2) Bezeichnung für den Aufstand von 1871 in FRA, der v. a. von der Pariser Arbeiterschaft getragen wurde (Pariser K.).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: