Sozialabgaben
S. (auch Sozialbeiträge) sind Zahlungen an die Sozialversicherung, die entweder von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern oder anteilig von beiden zu entrichten sind.Siehe auch:
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Soziale Sicherung
Soziallasten
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.