Volkswille
V. ist ein unklarer Begriff, der in zwei Richtungen gedeutet werden kann:1) V. bezeichnet eine kollektive Meinungsäußerung, die insofern messbar ist, als ihr eine Mehrheit individueller Meinungen zugrunde liegt (empirischer V.) bzw.
2) V. bezeichnet die politische Überzeugung, dass ein objektives Gesamtinteresse angegeben werden kann (hypothetischer V.); dieser Interpretation liegen (i. d. R. unrealistische) Vorstellungen von umfassender Homogenität und gesellschaftlicher Harmonie zugrunde.
Siehe auch:
Mehrheit
Überzeugung
Souveränität
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.